Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 02.07.1987

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.06.1987 - 2 UF 131/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3178
OLG Hamburg, 23.06.1987 - 2 UF 131/86 (https://dejure.org/1987,3178)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.06.1987 - 2 UF 131/86 (https://dejure.org/1987,3178)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Juni 1987 - 2 UF 131/86 (https://dejure.org/1987,3178)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    VAHRG § 3c; RVO § 1248; AVG § 25
    Versorgungsausgleich; Wartezeit im Sinne der Bagatellklausel des § 3c VAHRG; flexibles Altersruhegeld.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587 b; VAHRG § 3 c S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Flexibles Altersruhegeld; Wartezeit

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 1160
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 18/88

    Benachteiligung durch Ausschluß eines Versorgungsanrechts

    Bei einem solchen Verständnis würde § 3c VAHRG überhaupt nur in seltenen Ausnahmefällen anwendbar bleiben, weil es praktisch nicht vorkommt, daß ein im Versorgungsausgleich ausgleichsberechtigter Ehegatte bereits fünfunddreißig Versicherungsjahre aufweist (vgl. OLG Hamburg FamRZ 1987, 1160; OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 513).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.07.1987 - 9 UF 245/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3215
OLG Düsseldorf, 02.07.1987 - 9 UF 245/86 (https://dejure.org/1987,3215)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.07.1987 - 9 UF 245/86 (https://dejure.org/1987,3215)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juli 1987 - 9 UF 245/86 (https://dejure.org/1987,3215)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 127a, 1587o; VAHRG § 3c
    Versorgungsausgleich; gerichtliche Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich; Voraussetzungen eines nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung errichteten Protokolls; Anwendung der Bagatellklausel.

  • rechtsportal.de

    BGB § 1587 b; VAHRG § 3 c

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 1160
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 02.11.1999 - 9 UF 80/98
    Die Einigung der Parteien und der Gegenstand der Einigung muß daher gem. §§ 160 Abs. 3 Ziff. 1, 162 Abs. 1 ZPO im Protokoll über die mündliche Verhandlung festgehalten, den Parteien vorgelesen bzw. - sofern die Aufzeichnungen nur vorläufig auf Tonband aufgenommen worden sind - vorgespielt und von ihnen sodann genehmigt werden; fehlt es an einem diesem Erfordernisse, ist die Vereinbarung unwirksam (OLG Düsseldorf FamRZ 1987, 1160, 1161; Palandt-Diederichsen, BGB, 58. Aufl. 1999 § 1587o Rn. 18; RGRK-Wick, BGB, 12. Aufl. 1999 § 1587o Rn. 23; Staudinger-Eichenhöfer, BGB, 13. Aufl. 1998 § 1587o Rn. 21).
  • OLG Saarbrücken, 03.04.1997 - 6 UF 139/97
    Gemäß § 162 Abs. 1 Sätze 1 und 3 ZPO ist - worauf die Antragstellerin zu Recht hinweist - zur Wirksamkeit eines Prozeßvergleichs und demgemäß einer zu Protokoll erklärten Vereinbarung über den Versorgungsausgleich erforderlich, daß das Protokoll den Beteiligten vorgelesen und von ihnen genehmigt wurde; zudem muß im Protokoll vermerkt sein, daß dies geschehen ist (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1987, 1160, 1161; Zöller-Stöber, ZPO , 20. Aufl., § 160 , Rz. 5; Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber, Eherecht, 2. Aufl., § 53 b FGG , Rz. 28; Borth, Versorgungsausgleich, 2. Aufl., 8. Kap., Rz. 7, S. 305; auch Palandt-Diederichsen, BGB , 56. Aufl., § 1587 o, Rz. 18).
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